E-Rechnung

Kostenlose Plattform, um X-Rechnungen zu visualisieren: https://www.elster.de/eportal/e-rechnung

Zum Empfang von E-Rechnungen genügt eine E-Mail-Adresse
Übergangsfrist bis zum 31.12.2027. Bis dahin ist man nur dazu verpflichtet E-Rechnungen zu versenden, wenn der Empfänger einer anderen Rechnungsform (PDF oder Ausdruck) widerspricht.
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